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Abdichtung auf Dächern mit Gefälle kleiner als 1,5% Bei Dächern mit einem Gefälle von weniger als 1,5% sind keine Schwellenanschlüsse zulässig, die eine kleinere Aufbordungshöhe als 60 mm über der Nutzschicht aufweisen. Bei Dachbegrünungen ist durch konstruktive Massnahmen wie Einbau von Drainageschichten usw. sicherzustellen, dass sich die Vegetationstragschicht nicht in stehendem Wasser befindet. Die Entwässerung ist durch Absenken der Regenwassereinläufe um mindestens 20 mm unter die Abdichtungsebene zu verbessern. |