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Treppen sind in unzähligen Varianten gebaut worden. Dokumentationsmaterial steht in der Assistenz /BUK zur Verfügung. Formel zur Ermittlung einer angenehmen Treppensteigung (Steigungsverhältnis):
Die typische Wohnhaustreppe hat das Steigungsverhältnis 18cm / 27cm, d.h. eine Steigung von 2 / 3 oder 34 Grad (2 x 18cm + 27cm = 63cm). ![]() Jean-Luc Godard - Le mépris, 1963. Für Fluchttreppen gelten spezielle Anforderungen, z.B. gemäss Vollzugshilfe für den allgemeinen kommunalen Brandschutz (Kanton Aargau, 2008), 7.7 Abs. 3+4 Treppen - Ausführung: Podeste sind anzuordnen bei Richtungsänderungen, nach 15 bis max. 18 Stufen, mindestens aber bei jedem Geschoss. Runde Treppenformen sind als Fluchtweg zulässig, wenn sie sicher begehbar sind, d.h. wenn sie folgende Minimalabmessungen einhalten:
Hier einige Beispiele von Treppen auf dem Campus ETH Hönggerberg (wird laufend ergänzt). Diese Beispiele wurden z.T. vor langer Zeit gebaut, deshalb erfüllen sie nicht zwingend die heutigen Bauvorschriften. Trotzdem ermöglichen sie eine reale Überprüfung ihrer Eigenschaften am Bau (Stufenverhältnis, Gehkomfort, Geländer, Dimensionen des Treppenlaufs etc.), um durch diesen Vergleich die Eigenschaften von projektierten Treppen besser zu prognostizieren. |