/ BUK HomeMasterarbeitKonstruktion BUK I HS2024Konstruktion BUK II FS2025Konstruktion BUK III HS2024Konstruktion BUK IV FS2025Integriertes KonstruierenWahlfach Neue konstruktive OrteVertiefungsarbeitWahlfach KonstruktionslaborWahlfach Re-DetailingWahlfach sun-madeSemesterentwurfSprechstunde KonstruktionSeminarwocheBeurteilungskriterienECTS-Punkte
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Rechtliche Rahmenbedingungen Kanton Zürich PBG § 282 Hochhäuser sind Gebäude mit einer Höhe von mehr als 25 m. Sie sind nur gestattet, wo die Bau- und Zonenordnung sie zulässt. ![]() Fritz Lang - Metropolis, 1925-26 PBG § 284.4 Die Nachbarschaft darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden, insbesondere nicht durch Schattenwurf in Wohnzonen oder gegenüber bewohnten Gebäuden. Grundlagen: Planungs- und Baugesetz (PBG) und Allgemeine Bauverordnung (ABV) Im Unterschied zu gewöhnlichen Gebäuden ist beim Hochhaus insbesondere beim Themenfeld Erschliessung / Schächte besondere Sorgfalt geboten. Im Brandschutz gelten in der Fassade strengere Vorschriften. Grundlagen: VKF Arbeitshilfe Hochhäuser |