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Masterarbeit

Konstruktion BUK I HS2024

Konstruktion BUK II FS2025

Konstruktion BUK III HS2024

Konstruktion BUK IV FS2025

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Rechtliche Rahmenbedingungen Kanton Zürich

PBG § 282 Hochhäuser sind Gebäude mit einer Höhe von mehr als 25 m. Sie sind nur gestattet, wo die Bau- und Zonenordnung sie zulässt.

Fritz Lang - Metropolis, 1925-26

PBG § 284.4 Die Nachbarschaft darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden, insbesondere nicht durch Schattenwurf in Wohnzonen oder gegenüber bewohnten Gebäuden.

Grundlagen: Planungs- und Baugesetz (PBG) und Allgemeine Bauverordnung (ABV)

Im Unterschied zu gewöhnlichen Gebäuden ist beim Hochhaus insbesondere beim Themenfeld Erschliessung / Schächte besondere Sorgfalt geboten.

Im Brandschutz gelten in der Fassade strengere Vorschriften.

Grundlagen: VKF Arbeitshilfe Hochhäuser