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Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften (SIA 271:2007):
Die Abdichtung hat in der Falllinie der Fläche ein Gefälle von mindestens 1,5% in Richtung Entwässerung aufzuweisen. Wird dieses Gefälle unterschritten, sind die Anforderungen und Massnahmen unter SIA 271:2007 5.1 einzuhalten: Bei folgenden Konstruktionen ist ein Unterschreiten des Minimalgefälles nicht zulässig:
Der oben offene Rand (Deckstreifen) von Abdichtungen muss über einer möglichen Überlaufhöhe, jedoch mindestens 120 mm, bei Türschwellen mindestens 60 mm über Oberkant der Schutz- bzw. Nutzschicht liegen. Für Schwellenanschlüsse unter 60mm Aufbordungshöhe über der Nutzschicht, sind die Massnahmen gemäss SIA 271:2007 5.2 erforderlich. ![]() Oben dichte Anschlüsse (mit Flüssigkunststoff, Fugenbänder o.Ä) müssen mindestens 25 mm über die oberste Kante des Dachrandes bzw. über die Oberkante des Notüberlaufs und mindestens 25 mm über die Schutzbzw. Nutzschicht geführt werden. ![]() Bei Dachrändern mit oben geschlossener Begrenzung und der Möglichkeit des schadenfreien Abfliessens ausserhalb des Gebäudes muss die Überlaufhöhe mindestens 25 mm, gemessen ab oberkant Nutz- oder Schutzschicht, betragen. ![]() Nutzschicht Die Oberfläche muss entwässert werden. Gehbeläge und dgl., mit Ausnahme von wasserdurchlässigen Nutzschichten mit einem Fugenanteil über 5% und mindestens 4 mm breite offene Fugen, müssen ein minimales Gefälle von 1,5% aufweisen. Bei rauen Oberflächen ist das Gefälle so zu vergrössern, dass der Wasserabfluss sichergestellt ist. Die Bettungsschicht unter lose verlegten Belägen hat eine durchschnittliche Mindestdicke von 30 mm aufzuweisen. Die Schichtdicke darf 20 mm nicht unterschreiten. Begrünung Dachränder, An- und Abschlüsse sind auf eine Breite von mindestens 30 cm vegetationsfrei zu halten. Um Regenwassereinläufe ist ein minimaler Radius von
Die Planung und Dimensionierung der Dachentwässerung inkl. Not- und Signalüberläufe erfolgt nach der suissetec-Richtlinie für Dachentwässerung.
Dachrandabschlüsse Brüstungskronen sind abzudecken oder mit geeigneten Baustoffen abzudichten. Abdeckungen von Brüstungskronen müssen auf die Dachfläche entwässert werden. Dachrandabschlüsse sind aussen mindestens 50 mm, bei windexponierten Lagen mindestens 100 mm ab oberkant rohe Brüstung herunterzuführen. Von der Fassade sind horizontal mindestens 30 mm Abstand einzuhalten. ![]() |