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Masterarbeit

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Das aktuelle Vorschriftenwerk der VKF gibt Holz bis zu einer Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten zur Anwendung frei. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Holzbauten bis sechs Geschosse und Holzfassaden bis acht Geschosse möglich.

Unter den aktuellen Vorschriften gilt für Tragwerke und Brandabschnitte Folgendes: Holzanwendung bis

3 Geschosse REI 30
4 Geschosse REI 60
5-6 Geschosse REI 60/EI 30 (nbb)

Bei einem Sprinklerkonzept gelten reduzierte Anforderungen.
Für Treppenhäuser ist in definierten Nutzungen bis drei Geschosse eine nichtbrennbar verkleidete Tragkonstruktion in Holzbauweise möglich.
Bei definierten Nutzungen sind Holzverkleidungen für Fassaden bis drei Geschosse möglich; mit speziellen konstruktiven Massnahmen und für gewisse Nutzungen sind sie bis acht Geschosse anwendbar.

Wissenschaftlich kontrollierte Brandversuche beweisen: Holzbauten sind sicher. Nicht einfach, dass Holz brennen kann, ist massgebend. Das Tragverhalten unter Brand zählt. Holz brennt langsam und berechenbar ab. Der Restquerschnitt behält auch unter hohen Temperaturen seine Festigkeit. Die isolierende Kohleschicht, austretender Wasserdampf sowie die geringe Wärmeleitfähigkeit von Holz bewirken dies. Der wenige Qualm ist vergleichsweise gering toxisch.

Weiterführende Information und Konstruktionsdetails:
Lignum Brandschutz
Lignum Dokumentation 'Brandschutz'

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